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Mitglied werden

Preise

Erläuterungen und Preise zu den Mitgliedsbeiträgen TC Schuttertal e.V.

 

Das Geschäftsjahr des TC beginnt am 1.Oktober des Jahres.
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum 31.3. abgebucht.
Die Spielsaison dauert von April bis Ende September.
Kündigungen sind nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und müssen schriftlich
an den Vorstand erfolgen.
Bei Eintritt erhält das Mitglied einen Platzschlüssel zur Tennisanlage (ausser passiven
Mitgliedern). Für jeden Platzschlüssel ist ein Betrag 5,00 EURO zu hinterlegen.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind die Schlüssel zurückzugeben.
Mitglieder über 18 Jahre erhalten gegen einen Betrag von 25,00 EURO einen Schlüssel
zum Clubheim des TC Schuttertal. Auch dieser Schlüssel ist bei Beendigung der
Mitgliedschaft zurückzugeben.
Derzeitige jährliche Mitgliedsbeiträge und Bedingungen:
Entscheidend für Einstufungen hinsichtlich des Alters ist, wie alt der Betroffene am
1.10. des Geschäftsjahres ist. Diese Einstufung gilt dann für das ganze Gesch.-Jahr.
1. Einzelmitglied EURO 120,–
Einzelmitglieder sind alle Personen über 18 Jahre mit eigenem Einkommen,
sofern keine Familienmitgliedschaft besteht.
2. Familienmitglied EURO 180,–
Im Familienmitglied sind alle Kinder enthalten, bis Sie das 18 Lebensjahr
vollendet haben. Ausser Verheirateten können auch Personen, welche in
eheähnlichen Verhältnissen leben, Familiemitglieder werden.
3. Jugendmitglied EURO 60,–
Jugendmitglieder sind alle Personen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn
keine Familienmitgliedschaft besteht oder wenn das 18 Lebensjahr erreicht
ist und kein eigenes Einkommen besteht (Schüler, Studenten, Auszubildende,
Zivildienst).
4. Kindmitglied EURO 30,–
Alle Personen unter 14 Jahren, wenn keine Familienmitgliedschaft besteht.
5. Passives Mitglied EURO 15,–
6. Passsives Familienmitglied EURO 25,–
Evtl. Umstufungen erfolgen automatisch, wenn das entspr. Lebensalter erreicht ist.
Über evtl. Streitigkeiten hinsichtlich der Einstufung und Beitragshöhe entscheidet die
Vorstandschaft. Aufnahmegebühren werden derzeit keine erhoben.
Anschrift für Anträge und Vereinsbeiträge:
Andreas Schüssele, Unterrain 23, 77978 Schuttertal, Tel. 07826212
Stand: Oktober 2019

Antrag

    Bitte fülle das Formular vollständig aus.

    Art der Mitgliedschaft:





    SEPA Lastschriftmandat Gläubiger ID:DE24ZZZ00000446610
    Ich ermächtige den Tennisclub Schuttertal e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
    Kreditinstut an, die vom Tennisclub Schuttertal e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Tennisclub Schuttertal e.V. IBAN: DE16 6645 0050 0077 0815 04

    Mit der Speicherung meiner Daten durch den Tennisclub Schuttertal e.V. bin ich einverstanden.
    Diese Daten werden nur zu Vereinszwecken verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur an den Tennisverband zur Ermittlung der versicherten Mitglieder. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet.
    Ich erkläre hiermit mein Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen meiner Person im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben in öffentlichen Medien, insbesondere auf der Homepage des Tennisclubs Schuttertal e.V..
    Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

    Mit absenden des Formulars erkläre ich mich Einverstanden

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Auto.

    Satzung

    Gastspielerordnung

    ​Gastspielordnung TC Schuttertal e.V.

     

    1. Gastspieler sind Personen, die nicht Mitglieder des TC Schuttertal e.V. sind.
    Die Gastspielordnung gilt auch für Kinder und Jugendliche.
    2. Gastspieler werden gebeten, die Anlage und Plätze pfleglich und schonend zu
    behandeln, die Spieleordnung zu beachten und geeignete Tennisschuhe zu tragen.
    Der Platz darf nur betreten werden, wenn die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
    Nach länger anhaltendem Regen oder starkem kurzfristigen Niederschlag ist
    abzuwarten, bis die Platzverhältnisse ein Tennisspiel wieder zulassen.
    Wenn der Untergrund zu weich ist und durch den Schuhabsatz eine Kerbe in den Platz
    getreten werden kann, darf nicht gespielt werden.
    3. Die Benutzung der Tennisplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
    Die Plätze dürfen nur für den Tennisspielbetrieb betreten werden. Der Verein
    übernimmt weder für Unfälle noch für Diebstahl eine Haftung.
    4. Gastspieler werden nur zugelassen, wenn der allgemeine Spielbetrieb dieses zulässt.
    Vorrang hat jedoch immer das aktive Vereinsmitglied.
    5. Die Gastspieler müssen beim Abholen des Platzschlüssels ihre gesamte Anschrift, incl.
    Telefonnummer hinterlegen und die Platzgebühr im Voraus bezahlen.

    6. Die Spielgebühr beträgt pro Gastspieler 10,00 €, pro Stunde.
    7. Nach Beendigung des Tennisspiels ist der Platz von außen nach innen abzuziehen und
    ggf. zu befeuchten.
    8. Bei Verstößen kann dem Gast ein Hausverbot erteilt werden.

    Unsere Dokumente zum Download im PDF-Format

    Preise

    Antrag

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    Gastspielerordnung

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